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Mit der Schweigepflichtentbindung können Sie für die Dauer der verordneten Therapie Personen von der Schweigepflicht entbinden lassen, die für die Therapie relevante Informationen geben können, wie z.B. den behandelnden Arzt, Lehrer, Betreuer etc. oder aber sich selbst von der Schweigepflicht entbinden lassen.